Richtlinie "Pflege und Wartung von Pflasterflächen"

Jede Pflasterfläche ist ein handwerkliches Unikat, das durch fachgerechte Pflege im Wert und Aussehen über viele Jahre erhalten werden kann. Aggressive Reinigung und Winterdienst können aber zu einer Beschädigung der Oberfläche und der Fugen führen, wodurch die Optik und Funktionalität der Fläche beeinträchtigt werden.
„Mit dieser Richtlinie unterstützen wir Bauherren und Erhalter indem wir die wichtigen Aspekte bei der Instandhaltung von Pflasterflächen anführen und Kriterien für eine effiziente und wirkungsvolle Reinigung sowie den Winterdienst aufzeigen“, erläutert Peter Nowotny, Vorstandsmitglied im Forum Qualitätspflaster (FQP), die Beweggründe für die Veröffentlichung der neuen Richtlinie.
Die Instandhaltungspflicht beginnt ab dem Zeitpunkt der Übernahme und liegt im Verantwortungsbereich des Bauherren bzw. des Erhalters. Unter Instandhaltung ist die Erhaltung des gebrauchstauglichen Zustandes, wie dieser bei der mängelfreien Herstellung des Werkes war, zu verstehen. Notwendig hierzu ist eine regelmäßige, zumindest jährliche Sichtprüfung, das Erkennen von notwendigen Maßnahmen und deren Umsetzung.
"Durch regelmäßige fachgerechte Instandhaltung können die Funktionalität und die Lebensdauer einer Pflasterfläche erheblich verlängert werden, wodurch letztendlich eine Wertsteigerung der Fläche erfolgt“, ergänzt Eduard Leichtfried, Vorstandsvorsitzender des FQP.
Im Falle der Notwendigkeit einer chemischen Reinigung wird empfohlen, die Reinigungsspezialisten im FQP, den Baustofffachhandel oder die Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger der Wirtschaftskammer zu kontaktieren.