Planungskriterien

Nutzungsgerechte Planung

Die Planung einer gepflasterten Fläche hat nicht nur unter dem Gesichtspunkt der kreativen Gestaltung zu erfolgen, sondern ebenso wichtig ist es, die bautechnischen Anforderungen zu berücksichtigen und die Regelwerke einzuhalten. Eine sachgemäße Planung, die Beachtung der technischen und konstruktiven Grundsätze sowie die Bauausführung durch den kompetenten Fachmann sind Voraussetzung für die lange Gebrauchstauglichkeit.
Neugestaltung der Kärntner Strasse und des Grabens in Wien

Für gepflasterte Flächen gibt es keine allgemeingültigen Gestaltungsrezepte. Die Gestaltung hat auf die Anforderungen des Bauherrn und der Nutzer zu reagieren, Rücksicht zu nehmen auf das Umfeld und die geforderten Funktionen zu erfüllen.

Am Beginn jeder Planung steht das „nutzungsgerechte Planen“ bei dem die Planung auf die zukünftige Nutzung abzustimmen ist und folgende Kriterien zu hinterfragen sind:

  • Wie sollen die Flächen genutzt werden? Handelt es sich beispielsweise um eine private Terrasse oder einen kommunalen Dorfplatz?
  • Welche Belastungen und Beanspruchungen sind zu erwarten?
  • Wie sollen die Flächen gereinigt und gepflegt werden?
  • Sind Aufgrabungen oder Umbauarbeiten zu erwarten?

Anschließend sind die zu erwartenden Beanspruchungen und Belastungen durch die Nutzung mit dem Bauherren abzustimmen und bei der Planung zu berücksichtigen.

Zu unterscheiden sind mechanische, thermische und chemische Belastungen. Neben den zu erwartenden mechanischen Beanspruchungen durch Verkehr oder etwa das Rangieren von Fahrzeugen sind auch thermische und chemische Belastungen (Bier- Milchsäure, Reinigungsmittel…) zu berücksichtigen.

Bei großen Temperaturunterschieden kommt es zu thermischen Dehnungen und Spannungen, die in der gebundenen Bauweise durch Druck- und Zugspannungen Risse in der Pflasterdecke verursachen können. Thermische Dehnungen sind daher unbedingt bei der Planung zu berücksichtigen.